Das Pilotprojekt

Der Grundstein für ein neues Denken ist gelegt!

Die rechtlichen Grundlagen des Pilotprojekts

§ 1 Abs. 1 Schulgesetz NRW

„Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung.“

 

Auszug aus der Salamanca-Erklärung der UNESCO, am 10.06.1994 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert

„Wir glauben und erklären, dass jedes Kind ein grundsätzliches Recht auf Bildung hat und dass ihm die Möglichkeit gegeben werden muss, ein akzeptables Lernniveau zu erreichen und zu erhalten, dass jedes Kind einmalige Eigenschaften, Interessen, Fähigkeiten und Lernbedürfnisse hat, dass Schulsysteme entworfen und Lernprogramme eingerichtet werden sollen, die dieser Vielfalt an Eigenschaften und Bedürfnissen Rechnung tragen, dass jene mit besonderen Bedürfnissen Zugang zu regulären Schulen haben müssen…“


Konvention der Vereinten Nationenen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland in Kraft getreten am 26. März 2009:

Artikel 3 Allgemeine Grundsätze

"Die Grundsätze dieses Übereinkommens sind:

a) die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Unabhängigkeit;

b) die Nichtdiskriminierung;

c) die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft;

d) die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit;

e) die Chancengleichheit;

f) die Zugänglichkeit;

g) die Gleichberechtigung von Mann und Frau;

h) die Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und die Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität."

 

Die Pestalozzischule bekundete im Jahr 2007 ihr Interesse an dem Pilotprojekt zum Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung gem. § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW. Die Stadt Wermelskirchen als Schulträger  beantragte dies daraufhin im Februar 2008 über die Bezirksregierung Köln beim Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Antragsstellung erfolgte auf der Grundlage des durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung entwickelten Eckpunktepapiers, Stand 17.10.2007, und des Ratsbeschlusses der Stadt Wermelskirchen, der Beschlüsse der Fachausschüsse der beteiligten Kommunen Burscheid und Leichlingen und des Kreises. Die Pilotphase erstreckt sich insgesamt über einen Zeitraum von drei Jahren. Die Pestalozzischule arbeitet während dieser Phase als Stammschule des Kompetenzzentrums weiterhin ebenfalls als Verbund- und Förderschule.