Unsere Schulordnung

Pestalozzischule Schulordnung
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Pestalozzischule Schulordnung mit Konsequenzen
Unsere_Schulordnung_Konsequenzen.doc
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A. Schulordnung:

1. Wir achten auf einen friedlichen Umgang und sprechen höflich und in angemessenem Ton miteinander. Wir folgen den Anweisungen der LehrerInnen und MitarbeiterInnen und verhalten uns respektvoll. Beleidigungen von MitschülerInnen, LehrerInnen oder MitarbeiterInnen werden nicht geduldet.

 

2. Konflikte klären wir in Gesprächen. Auseinandersetzungen dürfen nicht mit Gewalt ausgetragen werden; auch Spaßkämpfe können schnell zu gefährlichen Situationen führen. Tätliche Angriffe auf MitschülerInnen oder LehrerInnen werden nicht geduldet. Pausenkonflikte klären wir mit Hilfe der Pausenaufsicht oder der Streitschlichter, spätestens aber direkt nach der Pause mit Hilfe der KlassenlehrerInnen.

 

3. Geldgeschäfte unter uns SchülerInnen sind verboten. Bei Erpressung und so genannter „Abzocke“ handelt es sich um Straftaten, die von der Schulleitung zur Anzeige gebracht werden können.

 

4. Wir nehmen Rücksicht auf unsere Nachbarn und behandeln sie mit Höflichkeit und Respekt. Besonders das Betreten ihrer Grundstücke ist verboten.  

 

5. Die Klassenregeln gelten für alle Schülerinnen einer Klasse. Die Trainingsraumregeln sowie die Regeln der Schulordnung gelten für alle SchülerInnen der Schule; die Schulordnung gilt auch für die Teilnehmer der Nachmittagsangebote. Die grundsätzlichen Regeln der Schulordnung für ein friedliches Miteinander gelten auch für den Schulweg und für die Fahrten im Schulbus sowie für sämtliche Schulveranstaltungen.

 

B. Unterrichtsordnung:

 

6. Wir SchülerInnen und unsere LehrerInnen haben ein Recht auf ungestörten Unterricht.

 

7. Zum Unterrichtsbeginn um 8.00 Uhr sind wir pünktlich. Wir bringen regelmäßig unsere Schulsachen mit und behandeln sie sorgfältig.

SchülerInnen dürfen nach Hause geschickt werden, um vergessene Sachen zu holen, damit sie im Unterricht mitarbeiten können.

 

8. Wenn wir nicht am Unterricht teilnehmen können, ist eine zeitnahe schriftliche oder telefonische Entschuldigung durch einen Erziehungsberechtigten notwendig, spätestens jedoch am dritten Fehltag.

Unentschuldigt gefehlte Stunden werden in eine Kartei eingetragen und müssen nachgeholt werden.

 

9. Das Benutzen von elektronischem Spielzeug ist im Unterricht verboten. Handys müssen wir ausschalten. Das Filmen und Fotografieren mit Handys ist zudem auf dem gesamten Schulgelände strengstens verboten. Musikhören über Kopfhörer ist erlaubt, wenn das Handy nicht sichtbar ist.

 

C. Pausenordnung:

 

10. Wir halten die vorgegebenen Pausenzeiten ein:

9.30 - 10.00 h

11.30 - 11.45 h

13.15 - 14.15 h

 

11. In der Pause halten wir uns nur in den für uns  vorgesehenen Schulhöfen oder Bereichen auf. Das Werfen von Schneebällen ist aus Sicherheitsgründen verboten. Bei Regenpausen, die die Schulleitung vor Beginn der Pause bekannt gibt, dürfen wir uns im Forum aufhalten. Dort müssen wir auf ein angemessen ruhiges Verhalten achten.

 

12. Am Pausensportangebot in der Turnhalle dürfen wir teilnehmen, wenn wir Hallenturnschuhe mitbringen. Dann treffen wir uns pünktlich im Foyer am Haupteingang und gehen mit der Aufsicht zur Turnhalle.

 

D. Gebäude- und Geländeordnung:

 

13. Zu Unterrichtsbeginn warten wir an einem fest verabredeten Treffpunkt auf unsere Lehrpersonen. PrimarstufenschülerInnen dürfen morgens ab 7.45 Uhr selbstständig in ihre Klassen gehen. Mittel- und OberstufenschülerInnen betreten ihre Treppenhäuser und Flure erst mit dem Klingeln.

 

14. Wir halten uns nur nach Absprache mit einer Lehrperson in Treppenaufgängen und Fluren anderer Jahrgangsstufen auf. Den Seitenausgang dürfen wir ohne Aufsicht nicht benutzen.

 

15. Wir achten darauf, dass unser Schulgebäude und die Einrichtung sowie der Schulhof und die Toiletten sauber bleiben. Mit Lehrmitteln, Möbeln und der Gebäudeeinrichtung gehen wir sachgemäß um. In den Klassen achten wir auf Mülltrennung.

 

16. Der Hausmeister ist für die Pflege der Schulanlage verantwortlich. Wir folgen seinen Anordnungen. Haus- und Hofordnungsdienste sowie die Ordnungsdienste in den Klassen führen wir  regelmäßig aus.

 

17. Auf dem Schulgelände besteht ein generelles Rauchverbot.

Zigaretten u.ä. werden eingesammelt und nur den Erziehungsberechtigten ausgehändigt. Zudem erfolgt ein Eintrag in die Raucherkartei. Bei drei Einträgen muss eine Sozialstunde abgeleistet werden.

 

18. Zigaretten, Alkohol, Drogen und andere gefährdende Gegenstände (z.B. Feuerzeuge, Eddings, Messer, Waffen und waffenähnliche Gegenstände sowie Deosprays) sind auf dem gesamten Schulgelände und an der Bushaltestelle vor dem Schulgebäude verboten.

 

19. Das Verlassen des Schulgeländes während der Schulzeit ist ohne Erlaubnis eines Lehrers oder einer Lehrerin verboten.

Bei Zuwiderhandlung werden die Erziehungsberechtigten darüber informiert.

 

20. Nach dem Unterricht verlassen wir zügig das Schulgelände, wenn wir nicht am Übermittags- und Nachmittagsangebot der Schule teilnehmen.