Der Aufnahmeprozess

Die Förderschule des Kompetenzzentrums besuchen Kinder und Jugendliche aus den Städten Burscheid, Leichlingen und Wermelskirchen. Sie werden hier entsprechend ihres Förderbedarfs in den Bereichen  Lernen, Sprache und/oder Emotionale und soziale Entwicklung gefördert und erzielen Lernfortschritte, die ihnen die erfolgreiche Teilnahme an einem zu ihrem Lern- und Leistungsvermögen passenden kontinuierlichen Bildungsgang mit entsprechendem  Schulabschluss ermöglichen.

 

Die Einschulung

Die Schülerinnen und Schüler kommen auf Wunsch der Eltern im Rahmen eines AO-SF-Aufnahmeverfahrens oder auf Empfehlung der Förderkonferenz der allgemeinen Schule zu uns. Voraussetzung ist, dass die Erziehungsberechtigten, die Lehrkräfte der allgemein bildenden Schule und der Förderschule in der sonderpädagogischen Förderung die zurzeit größte schulische Chance für das Kind sehen und eine genaue Diagnostik des Förderbedarfs für notwendig erachten. Dies bestätigen sie mit ihren Unterschriften unter dem Protokoll der Förderkonferenz, das mit einem Antrag zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs an das Schulamt weitergeleitet wird. Das AO-SF-Verfahren ruht aber für die Dauer der Diagnostikphase.

 

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, ihr Kind rechtzeitig vor der Aufnahme persönlich im Sekretariat der Pestalozzischule anzumelden. In diesem Zusammenhang können auch alle Fragen bezüglich des Schulbustransportes und der Lehrmittel geklärt werden. Die Eltern werden gebeten, ein Passbild und Kopien des letzten Zeugnisses und der Geburtsurkunde mitzubringen. Die Schulleitung steht vor der Aufnahme gerne zu einem Gespräch zur Verfügung, falls Sie noch Klärungs- und Informationsbedarf haben. Gerne können sich Kinder und Jugendliche ihre neue Klasse vorab schon anschauen, damit ihnen der Schulwechsel bzw. die Einschulung leichter fällt.

 

Eltern werden hoffentlich bald feststellen, dass ihr Kind am richtigen Förderort angekommen ist, dass es sich wieder auf Schule und Lernen einlassen kann, dass es gerne zur Schule geht, dass es beginnt, Perspektiven für eine positive Zukunft zu entwickeln und dass bei günstiger Prognose der Lernentwiklung eine Rückführung an eine allgemein bildende Schule angebahnt werden kann.

 

Die Diagnostikphase

Während der Diagnostikphase werden der Förderbedarf des Kindes und der entsprechende Förderort ermittelt. Die Diagnostikphase dauert in der Regel anderthalb Jahre, und zwar jeweils bis

  • zum Ende der Schuleingangsphase, also am Ende der Klasse 2
  • zum Ende der Primarstufenzeit, also am Ende der Klasse 4 oder
  • zum Ende der Erprobungsstufe, also am Ende der Klasse 6.

Falls weiterhin sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, verbleibt das Kind an der Förderschule. Eine Rückführung aus der Diagnostikphase in die allgemeine Schule ist jederzeit möglich und erfolgt zunächst immer probeweise für ein halbes Jahr.

 

Sollte sich zeigen, dass bei einem Kind ein anderer als der festgestellte Förderschwerpunkt ursächlich für seine schulischen Probleme ist, ist ein Förderortwechsel im Rahmen der Verbundschule problemlos möglich, ohne dass das Kind schon wieder aus seiner vertrauten Umgebung gerissen wird. Bei einem Förderortwechsel an eine andere Förderschule arbeiten die Schulen eng zusammen, ebenso bei Rückschulungen an Grund- oder Hauptschulen, die durch Praktika und Probeunterricht vorbereitet werden.